Wurde beschlossen, welche Medientypen einzubinden sind und wie die einzelnen Informationsobjekte inhaltlich gestaltet werden sollen, muß entschieden werden, welche Objekte neu zu kreieren sind und welche aus bereits vorhandenen Beständen wiederverwendet werden können. Für die Verwendung fremder Objektsammlungen ist es zusätzlich erforderlich, sich über deren Verwertungsrechte zu erkundigen. Dies gilt sowohl für primär als auch für sekundär erstellte Objekte (siehe 5.5.1), denn diese sind häufig mit einem Copyright behaftet.
Ist der obige Sachverhalt geklärt, bleibt noch zu überprüfen, ob bereits bestehende Informationsobjekte überarbeitet oder ggf. in ein anderes Format konvertiert werden müssen. Hierfür sollte auch eine Aufwandsabschätzung durchgeführt werden, denn wie die Objekterzeugung ist auch die -überarbeitung ein zeitintensiver Prozeß, der einen Großteil der gesamten Entwicklung in Anspruch nehmen kann [Bru95a].